Der neuen Mindestbesteuerung unterliegen nur grosse, internationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Franken. In der Schweiz sind 99 % der Unternehmen (u. a. die KMU) nicht von der Reform betroffen und werden wie bisher besteuert. Möglich wird die Mindeststeuer dadurch, dass dort, wo die genannten Grossunternehmen die 15 % Mindestbesteuerung nicht erreichen, neu eine Ergänzungssteuer erhoben wird. Würde die Schweiz auf diese Ergänzungssteuer verzichten, könnten die Länder, in denen die Firmen ihren Umsatz erwirtschaften,. diese Ergänzungssteuer einfordern
Der Ertrag aus der Ergänzungssteuer geht zu 75 % an die betroffenen Kantone und zu 25 % in die Bundeskasse. Er soll für Massnahmen zur Standortförderung eingesetzt werden. Die EVP hätte eine Verteilung von je 50 % an Kantone und Bund bevorzugt, da nur wenige Kantone von den zusätzlichen Einnahmen profitieren werden. Der Ständerat verhinderte jedoch diese Lösung. Als EVP-Nationalratsmitglieder stimmten wir der Vorlage letztlich zu.
Marc Jost, Nationalrat EVP