Auch die EVP sagte klar: «Nur Ja heisst Ja.»

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Auch die EVP sagte klar: «Nur Ja heisst Ja.»

Der Nationalrat hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen und es der gesellschaftlichen Realität angepasst. Die EVP-Ratsmitglieder unterstützten dabei die sogenannte Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja». Eine sexuelle Handlung soll dann als sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung geahndet werden, wenn sie «ohne die Einwilligung» der betroffenen Person vorgenommen wurde. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat.

Die Grundsatzfrage, ob die Zustimmungs- oder die Widerspruchslösung ins Gesetz geschrieben werden soll, war im Nationalrat umstritten. Mit 99 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte schliesslich eine knappe Mehrheit inklusive der EVP-Ratsmitglieder für die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung:

«Man kann doch nicht davon ausgehen, dass Opfer mit einer ungewollten sexuellen Handlung einverstanden waren, nur weil sie sich physisch oder verbal nicht widersetzt haben oder dies gar nicht konnten. Sex ist kein Gut, das man einfach nutzen kann, solange niemand widerspricht. Es ist eine Handlung, bei der sich alle Beteiligten aktiv vergewissern müssen, dass der andere einverstanden ist»,

sagt EVP-Nationalrätin und Parteipräsidentin Lilian Studer zur Haltung der EVP-Delegation.

Zudem beschloss der Nationalrat mit Unterstützung der EVP-Ratsmitglieder weitere Verschärfungen: Neu sollen sexuelle Handlungen mit bis zu 16-jährigen Kindern unverjährbar sein statt wie bisher mit bis zu 12-Jährigen. 

Bei einer Vergewaltigung mit Nötigung sollen die Vergewaltiger künftig zwingend ins Gefängnis. Der Nationalrat erhöhte hier die Mindeststrafe auf über zwei Jahre, damit Täter künftig nicht mehr mit einer bedingten Gefängnisstrafe davonkommen.

Im Gegensatz zum Ständerat hat der Nationalrat auch den Tatbestand des «Cybergroomings» ins Gesetz aufgenommen. Darunter versteht man das gezielte Anbahnen sexueller Kontakte mit Minderjährigen, also einen geplanten Missbrauch. Dazu Nik Gugger, Nationalrat EVP:

«Die digitale Belästigung von Kindern und Jugendlichen nimmt immer bedrohlichere Masse an. Es ist deshalb wichtig hier Gegensteuer zu geben und dies klar unter Strafandrohung zu stellen»,

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Dieser hatte sich für die Widerspruchslösung «Nein heisst Nein» ausgesprochen, also die Strafbarkeit sexueller Handlungen «gegen den Willen» einer Person. Der Unterschied scheint auf den ersten Blick nicht gross. Gesellschaftlich und politisch aber wird mit der «Ja heisst Ja»-Lösung ein klares Signal ausgesendet, dass niemand einfach über den Körper eines anderen verfügen kann. Zudem steht damit bei der Strafverfolgung künftig der Täter und seine Tat im Fokus und weniger das Opfer und dessen Reaktion. Auch weitere Differenzen gibt es noch zu bereinigen.