JA zu einer Enkel/innen-tauglichen AHV

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JA zu einer Enkel/innen-tauglichen AHV

Die EVP empfiehlt ein Ja zu den beiden AHV-Vorlagen. EVP-Grossrätin Simone Leuenberger sagt warum.

Sind Sie bereits im 21. Jahrhundert angekommen? Die AHV ist es nicht. Mit der Reform AHV21 wird sich das ändern. Auch zukünftige Generationen sollen vom wichtigsten Sozialwerk der Schweiz profitieren. Dafür braucht es Massnahmen. Die steigende Lebenserwartung und die in Rente gehende Babyboom-Generation drohen Einnahmen und Ausgaben der AHV aus dem Lot zu bringen.

Mit der vorliegenden Revision werden die AHV-Renten auch für zukünftige Generationen gesichert. Das ist nicht gratis. Die Mehrwertsteuer wird um 0.4% auf 8.1% erhöht. Damit zahlen alle mit. Das Frauenrentenalter wird auf 65 erhöht und demjenigen der Männer angeglichen. Frauen der Übergangsgeneration erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 160 CHF pro Monat. Durch eine flexible Ausgestaltung des Rentenbezugs haben alle die Möglichkeit, künftig zwischen 63 und 70 Jahren in Rente zu gehen.

Die Erhöhung des Frauenrentenalters geht vielen Frauen zu weit. Vergessen geht dabei, dass die Gründe für tiefere Altersbezüge von Frauen nicht in der AHV, sondern in der 2. Säule liegen. Und: Durch die Anpassung werden Frauen mit Behinderung endlich denn Männern gleichgestellt und wechseln auch erst mit 65 Jahren von der IV zu AHV. Damit wird eine jahrelange Diskriminierung beendet.

Achtung: Wir stimmen über beide Vorlagen (AHV21 und MWSt-Erhöhung) separat ab. Nur wenn beide Vorlagen angenommen werden, treten sie in Kraft. Die Delegierten der EVP BE empfehlen einstimmig ein zweifaches Ja.

Simone Leuenberger, Grossrätin, Uettligen