Mehr Fairness und Swissness in Filmen und Serien

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Mehr Fairness und Swissness in Filmen und Serien

Das neue Filmgesetz, über das wir am 15. Mai abstimmen, will vor allem zwei Dinge: Mehr Fairness über alle Anbieter hinweg sowie Investitionen in die Schweizer Kulturszene.

Das auch «Lex Netflix» genannte neue Filmgesetz trägt unter anderem dem digitalen Wandel beim Filmkonsum Rechnung und schliesst Lücken. Gegen diese Änderung ergriffen die Jungparteien von FDP, SVP und GLP das Referendum. Inländische Fernsehsender sind seit Jahrzehnten verpflichtet, 4 % ihres Umsatzes ins Schweizer Filmschaffen zu investieren und zudem mehrheitlich europäische Filme und Serien anzubieten und so die Angebotsvielfalt zu gewährleisten. Für die oft globalen Streamingdienste besteht ohne das neue Filmgesetz keine Investitionspflicht und auch keine verpflichtende Mindestquote, wie sie in vielen anderen Ländern bereits existieren.

Was ändert sich mit dem Filmgesetz?

Neu sollen sich auch Streamingdienste mit 4 % ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen. Tun sie das nicht, müssen sie für die Differenz eine Ersatzabgabe entrichten. Diese Investitionspflicht (ab einem Mindestumsatz von 2,5 Mio. Fr.) gilt in Zukunft auch für ausländische Fern sehsender mit gezielten Werbeblöcken für das Schweizer Publikum. Schätzungen gehen von jährlich 18 Millionen Franken zusätzlichen Mitteln für das Schweizer Filmschaffen aus. Die Abgaben sind jedoch deutlich geringer als z. B. in Italien oder Frankreich.

Streamingdienste, die nach ausländischen Erfahrungen deswegen wohl nicht teurer werden, sind neu zu mindestens 30 % europäischen Inhalten verpflichtet. Das Gesetz sieht keine Quote für in der Schweiz produzierte Filme oder Serien vor. Die Delegierten der EVP Kanton Bern stimmten dem Filmgesetz mit 36 zu 1 Stimme zu.

Jonas Baumann-Fuchs, Stadtrat, Thun