Nein zum Transplantationsgesetz

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Nein zum Transplantationsgesetz

Bei dieser Vorlage geht es nicht um die Frage pro oder kontra Organspende. Der Organmangel ist unbestritten. Es geht um die Frage, wie man an die Organe kommt.

Bis anhin galt für Organspenden in der Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung. Organe durften einer Person nur entnommen werden, wenn diese oder die Angehörigen der Entnahme zugestimmt hatten. Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 mit der Änderung des Transplantationsgesetzes neu die Widerspruchsregelung eingeführt: Jede Person, die nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat, gilt automatisch als Organspender/in. Schweigen bedeutet plötzlich Einwilligen. Zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme, braucht es eine ausdrückliche Zustimmung. Der grösste Eingriff überhaupt, die Organentnahme, soll aber plötzlich ohne Zustimmung möglich sein.

Falls eine Person sich nicht zu Lebzeiten geäussert hat, würden die Angehörigen befragt. Sie können allerdings nur dann gegen die Organentnahme Widerspruch einlegen, wenn sie glaubhaft machen können, dass die verstorbene Person mutmasslich die Organspende abgelehnt hätte. Der Druck auf die Angehörigen wird hier sehr gross.
Mit dieser Gesetzesänderung wird auch die Verfassungskonformität in Frage gestellt. Das in Artikel 10 Absatz 2 garantierte Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit des Körpers gilt nicht mehr vorbehaltlos, sondern dieses Recht muss speziell eingefordert werden. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt. Deshalb empfehle ich wie die EVP-Delegierten ein überzeugtes Nein zu dieser Vorlage.
 

Marianne Streiff-Feller, Nationalrätin