Volksvorschläge vor Eventualanträgen: JA zur Verfassungsänderung

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Volksvorschläge vor Eventualanträgen: JA zur Verfassungsänderung

Am 15. Mai stimmen wir über eine Änderung der Kantonsverfassung ab. Mit der Vorlage «Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen» sollen die Volksrechte gegenüber den Instrumenten des Parlamentes gestärkt werden.

Damit die Stimmberechtigten ihre Meinung zu einer Vorlage differenzierter ausdrücken können und nicht wegen einzelner umstrittener Punkte eine ganze Vorlage verwerfen müssen, wurden mit der Totalrevision der Kantonsverfassung die Instrumente Eventualantrag und Volksvorschlag eingeführt. Mit dem Eventualantrag kann der Grosse Rat einer Vorlage, die der Volksabstimmung untersteht (Hauptvorlage), eine Variante gegenüberstellen. Ebenso können 10'000 Stimmberechtigte innert drei Monaten gegen ein Gesetz oder einen Grundsatzbeschluss einen Volksvorschlag einreichen, der als Referendum gilt.

Die beiden Instrumente Eventualantrag und Volksvorschlag sind miteinander verknüpft:  Ein Volksvorschlag kann heute nur eingereicht werden, wenn der Grosse Rat nicht bereits einen Eventualantrag verabschiedet hat. Damit sollen allzu komplizierte Variantenabstimmungen vermieden werden. 

Allerdings wurde festgestellt, dass der Grosse Rat den Eventualantrag häufig als taktisches Mittel einsetzt, um unliebsame Volksvorschläge zu verhindern. Mit der Verfassungsänderung soll nun dieser Kniff, der auch als «Buebetrickli» bezeichnet wird, verhindert werden. So können neu auch dann Volksvorschläge eingereicht werden, wenn der Grosse Rat zuvor einen Eventualantrag zu einer Hauptvorlage verabschiedet hat. In diesem Fall kommen die Hauptvorlage und der Volksvorschlag zur Abstimmung. Der Eventualantrag des Grossen Rates fällt dahin.

Die Delegierten der EVP Kanton Bern haben dieser Verfassungsänderung, die die Volksrechte zulasten des Parlaments stärkt, einstimmig zugestimmt.

Philippe Messerli, Grossrat, Nidau