In der Schweiz ist es zwar gesetzlich verboten, Personen unter 16 Jahren pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Doch es wird weder kontrolliert noch geahndet, ob die Betreibenden einschlägiger Seiten wirksame Zugangskontrollen und -schranken einbauen. Im Durchschnitt kommen deshalb Kinder heute bereits im Alter von 11 Jahren mit Pornografie in Kontakt, zwei Drittel der 15-Jährigen konsumieren sexuelle Inhalte im Internet. Studien belegen die körperlichen und psychischen Schäden des frühen Pornokonsums.
Handlungsbedarf erkannt
Der Nationalrat hatte den dringlichen Handlungsbedarf anerkannt und die ursprüngliche Motion bereits im Mai 2022 angenommen. Der Ständerat folgte schliesslich im Juni 2023 seiner Kommission. Diese hatte den Motionstext dahingehend abgeändert, dass er nun die Verpflichtung der Telekomanbieter gesetzlich verankert, die Erziehungsberechtigten wirksam zu unterstützen.
«Ich bin sehr dankbar für diese Lösung. Es ist uns gelungen, das Bewusstsein bei Politik, Anbietern und Öffentlichkeit für diese Gefahr im Netz zu wecken. Bis die elektronische ID kommt, können wir mit dem errungenen Teilschritt die Erwachsenen wirksam darin unterstützen, ihre Kinder und Jugendlichen vor Pornografie im Netz zu schützen.»
Nik Gugger, Nationalrat EVP, ZH
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