EVP: Gezielte Verbesserung für tiefe Einkommen statt Giesskanne

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EVP: Gezielte Verbesserung für tiefe Einkommen statt Giesskanne

Der Nationalrat behandelt diese Woche die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Diese fordert für alle Bezügerinnen und Bezüger einen Zuschlag in Höhe einer 13. Monatsrente. Die EVP unterstützt weiterhin das Anliegen, allen Menschen in der Schweiz ein Alter in Würde und gesicherter wirtschaftlicher Existenz zu ermöglichen. Das vorgeschlagene Giesskannenprinzip der Initiative ist hierfür jedoch der falsche Weg. Um Altersarmut effektiv zu bekämpfen, müssen die Gelder bedarfsgerecht und gezielt eingesetzt werden. Die EVP lehnt deshalb die Initiative ab.

Die EVP setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass allen Menschen in der Schweiz ein Altern in Würde und damit ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden muss. Sie steht auch dafür ein, die Finanzierung der AHV enkeltauglich zu gestalten, damit diese auch nachfolgende Generationen im Alter absichern kann. Daher ist es aus Sicht der EVP der falsche Weg, allen Rentnerinnen und Rentnern ohne Ansehen des tatsächlich vorhandenen Bedarfs flächendeckend eine 13. Monatsrente auszuzahlen.

«Das Giesskannenprinzip ist klar der falsche Weg. Es leuchtet wirklich nicht ein, weshalb Rentnerinnen und Rentner aus hohen Einkommensklassen ebenfalls in den Genuss einer 13. AHV-Rente kommen sollten.  Wenn wir Altersarmut effektiv bekämpfen wollen, müssen wir die Gelder bedarfsgerecht und gezielt einsetzen»,

betont EVP-Nationalrat Nik Gugger.

Der Vorschlag der Initiative ist kein effektives Mittel, um Altersarmut zu bekämpfen. Im Gegenteil: Er gefährdet die langfristigen Finanzierungsperspektiven unseres wichtigsten Pfeilers der Altersvorsorge, der AHV insgesamt. Auch die fehlenden Spielräume im Bundeshaushalt liessen eine solche Mittelverteilung mit der Giesskanne nicht zu.

Im gleichen Zug verlangt der Initiativtext, dass die zusätzliche Rente weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zu einem Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen dürfe. Dies widerspricht jedoch aus Sicht der EVP dem Grundprinzip der Bedarfsorientierung der Ergänzungsleistungen.

Menschen mit kleineren Einkommen gezielt unterstützen

Wir müssen die Altersvorsorge von Menschen mit kleineren Einkommen gezielt verbessern. Das machen wir einerseits mit der Überarbeitung der zweiten Säule. Andererseits müssten aus Sicht der EVP die bestehenden Ergänzungsleistungen der Kantone überprüft und, wo tatsächlicher Bedarf besteht, auch erhöht werden.
Altersarmut ist ein reales Problem in unserem Land. Sie ist aber leider nach wie vor auch ein Tabuthema. Umso wichtiger ist es deshalb in diesem Zusammenhang, dem Bezug von Ergänzungsleistungen das entwürdigende Stigma zu nehmen, das ihm häufig noch anhaftet.

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin und Nationalrätin: 076 575 24 77
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70