EVP: Bund soll familienergänzende Kinderbetreuung dauerhaft fördern

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EVP: Bund soll familienergänzende Kinderbetreuung dauerhaft fördern

Wenn es um den Zugang, die Qualität und die Bezahlbarkeit familienergänzender Betreuung von Vorschulkindern geht, liegt die Schweiz in einer aktuellen UNICEF-Studie gerade einmal auf dem drittletzten Platz. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates, WBK-N hat Anfang Dezember die Arbeiten an einer Gesetzesvorlage beendet, die dies ändern soll.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf setzt die WBK-N ihre eigene parlamentarische Initiative um, welche die Rolle des Bundes bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung neu definiert. Ziel ist es, die ursprüngliche Anstossfinanzierung in eine permanente Bundesfinanzierung zu überführen.

«Die Vorlage, die wir nun erarbeitet haben, will die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern und die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter verbessern»,

so EVP-Nationalrätin Lilian Studer, Mitglied der WBK-N.

Entlastung bei den Betreuungskosten

Zum einen sollen die Eltern bei der familienergänzenden Kinderbetreuung durch einen Bundesbeitrag an die Betreuungskosten finanziell entlastet werden. Die jährlichen Kosten hierfür schätzt die Kommission auf 710 Millionen. Die Kantone sollen zudem verpflichtet werden auch ihren Anteil beizutragen. Ansonsten würde der Beitrag vier Jahre nach Inkrafttreten verkleinert.

Verbesserung der kantonalen Angebote

Zum anderen soll der Bund den Kantonen im Rahmen von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen gewähren können. Damit sollen die Kantone Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung schliessen, die Qualität der Angebote verbessern sowie die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Hierfür sind während vier Jahren jährlich 60 Millionen vorgesehen. Das Programm soll auf 12 Jahre befristet sein.

Breite Unterstützung

Eine sehr grosse Mehrheit der Teilnehmenden hatte den Vorentwurf in der Vernehmlassung unterstützt, insbesondere die meisten Kantone, die Mehrheit der politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Das Gesetz würde frühestens 2025 in Kraft treten.

Die Debatte im Nationalrat folgt in der Frühlingsession.