Faire Steuern und Renten für Ehepaare

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Faire Steuern und Renten für Ehepaare

1984 hat das Bun­des­ge­richt die steu­er­li­che Benach­tei­li­gung von Ehe­paa­ren ver­bo­ten. Jahr­zehnte spä­ter zah­len noch immer rund 700 000 Doppelverdiener- und Rent­ner­ehe­paare mehr Bun­des­steu­ern als sol­che im Kon­ku­bi­nat. Rent­ner­ehe­paare erhal­ten in der AHV zudem bis zu 14'340 Fran­ken weni­ger Rente pro Jahr, nur weil sie ver­hei­ra­tet sind. Die Mitte lan­ciert darum heute – mit Unter­stüt­zung der EVP – zwei Volks­in­itia­ti­ven. Die eine Initia­tive ver­langt in der AHV die ersatz­lose Strei­chung der Pla­fo­nie­rung der Ehepaar-Renten auf 150 Pro­zent. Die zweite Initia­tive legt fest, dass Ehe­paare auch künf­tig gemein­sam besteu­ert wer­den sol­len – über­lässt es dabei jedoch dem Gesetz­ge­ber, wie er die Hei­rats­strafe besei­ti­gen will. Für die EVP ist klar: Diese unge­rech­ten Hei­rats­stra­fen müs­sen end­lich besei­tigt wer­den. Sie unter­stützt des­halb ihre Frak­ti­ons­part­ne­rin tat­kräf­tig bei die­sen bei­den Initiativ-Vorhaben.

Nach dem Bun­des­ge­richts­ent­scheid 1984 schaff­ten die Kan­tone die steu­er­li­che Benach­tei­li­gung von Ehe­paa­ren ab – nicht so der Bund: Bei der direk­ten Bun­des­steuer wer­den die Ein­kom­men bei­der Ehe­part­ner zusam­men­ge­rech­net und dann zu einem höhe­ren Satz als bei Unver­hei­ra­te­ten besteu­ert. Kin­der­lose Dop­pel­ver­die­ner mit hohen Ein­kom­men trifft diese Bestra­fung der Ehe beson­ders hart.  Eine wei­tere mas­sive Hei­rats­strafe dis­kri­mi­niert ver­hei­ra­tete Rent­ner­paare: Wäh­rend bei Kon­ku­bi­nats­paa­ren bei­den Per­so­nen je eine Rente in Höhe von bis zu 2'390 Fran­ken pro Monat aus­be­zahlt wird, erhal­ten ver­hei­ra­tete Rent­ner­paare zusam­men höchs­tens 150 Pro­zent der Maxi­mal­rente, also höchs­tens 3'585 Fran­ken pro Monat. Ehe­paare wer­den somit im schlimms­ten Fall mit einer tie­fe­ren Rente von 1'195 Fran­ken pro Monat oder 14‘340 Fran­ken weni­ger Rente im Jahr bestraft!

«Das ist durch nichts gerecht­fer­tigt, zutiefst unge­recht und dis­kri­mi­niert Ehe­paare mas­siv. Es kann doch nicht sein, dass immer mehr Men­schen aufs Hei­ra­ten ver­zich­ten, nur weil sie steu­er­lich nicht deut­lich benach­tei­ligt sein wol­len»,

spricht EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff Klar­text.

Die Hei­rats­strafe bei Steu­ern und AHV muss weg!
Um diese Unge­rech­tig­kei­ten gegen­über Ehe­paa­ren end­lich zu behe­ben, star­tet die Mitte-Partei mit Unter­stüt­zung der EVP in die­sen Tagen die bei­den Volks­in­itia­ti­ven «Ja zu fai­ren Bun­des­steu­ern auch für Ehe­paare» sowie «Ja zu fai­ren AHV-Renten auch für Ehe­paare» - jeweils mit dem Zusatz «Dis­kri­mi­nie­rung der Ehe end­lich abschaf­fen». Für die EVP ist klar: Diese unge­rech­ten Hei­rats­stra­fen müs­sen sowohl bei den Steu­ern als auch in der AHV end­lich abge­schafft wer­den! Sie unter­stützt des­halb ihre Frak­ti­ons­part­ne­rin tat­kräf­tig. Die EVP-Nationalratsmitglieder Mari­anne Streiff und Nik Gug­ger sind des­halb Mit­glied der Initia­tiv­ko­mi­tees.

Für Natio­nal­rat Nik Gug­ger ist der Ein­satz der EVP für die Abschaf­fung der Hei­rats­strafe eine Frage der Gerech­tig­keit:

«Wer wie die EVP mit dem Wert der Gerech­tig­keit wirbt, kommt nicht umhin, gegen die Hei­rats­strafe zu kämp­fen. Es gibt keine sach­li­chen Gründe für die staat­li­che Dis­kri­mi­nie­rung von Ehe­paa­ren.»

Keine steu­er­li­che Dis­kri­mi­nie­rung und keine Renten-Plafonierung mehr
Die Initia­tive «Ja zu fai­ren Bun­des­steu­ern auch für Ehe­paare» sieht vor, dass Ehe­paare auch künf­tig gemein­sam besteu­ert wer­den sol­len. Sie über­lässt es dabei weit­ge­hend dem Gesetz­ge­ber, wie er dabei die Besei­ti­gung der Hei­rats­strafe umset­zen will. Ledig­lich in den Über­gangs­be­stim­mun­gen gibt der Initia­tiv­text vor, was gesche­hen soll, sollte sich das Par­la­ment nicht frist­ge­recht zu einer Lösung durch­rin­gen kön­nen. Dann soll die soge­nannte «alter­na­tive Berech­nungs­me­thode» sicher­stel­len, dass nie­mand auf­grund der Hei­rat benach­tei­ligt wird.

Die heu­tige Pla­fo­nie­rung der Ehepaar-Renten in der AHV auf 150 Pro­zent der Maxi­mal­rente führt dazu, dass ver­hei­ra­tete Paare monat­lich deut­lich weni­ger Rente erhal­ten, nur weil sie ver­hei­ra­tet sind. Die Initia­tive «Ja zu fai­ren AHV-Renten auch für Ehe­paare» will des­halb diese Pla­fo­nie­rung ersatz­los strei­chen.

«Es ist schwer nach­voll­zieh­bar, wes­halb ver­hei­ra­tete Men­schen jähr­lich 14 Tau­send Fran­ken weni­ger Rente erhal­ten. Es stimmt für mich nicht, dass Rent­ner­ehe­paare vor Ihrer Pen­sio­nie­rung eine Schei­dung erwä­gen, nur um im Alter finan­zi­ell nicht schlech­ter gestellt zu wer­den»,

macht Natio­nal­rä­tin und EVP-Parteipräsidentin Lilian Stu­der deut­lich.

evppev.ch/ja-zu-fairness Infos und Unter­schrif­ten­bö­gen

Kon­takt:
Lilian Stu­der, Par­tei­prä­si­den­tin und Natio­nal­rä­tin: 076 575 24 77
François Bach­mann, Vize­prä­si­dent (Roman­die): 079 668 69 46
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
Mari­anne Streiff, Natio­nal­rä­tin: 079 664 74 57  
Roman Rutz, Gene­ral­se­kre­tär: 078 683 56 05
Dirk Mei­sel, Lei­ter Kom­mu­ni­ka­tion: 079 193 12 70

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