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Gesicherte AHV-Renten und Steuerentlastung zuerst für Familien

Dank des heu­ti­gen Ja der Stimm­be­völ­ke­rung zur Reform AHV 21 und zur Mehr­wert­steu­er­er­hö­hung kann die Finan­zie­rung der Alters­ver­sor­gung für die nächs­ten 10 Jahre sta­bi­li­siert wer­den. Mit dem Nein zur Abschaf­fung der Ver­rech­nungs­steuer signa­li­siert das Stimm­volk dem Bun­des­rat ein wei­te­res Mal deut­lich: Keine wei­te­ren Steu­er­er­leich­te­run­gen für Unter­neh­men und Kapi­tal. Unsere For­de­rung: Zuerst ein­mal soll die ver­fas­sungs­wid­rige Hei­rats­strafe bei Steu­ern und AHV end­lich abge­schafft und damit die Fami­lien ent­las­tet wer­den.

Mit dem Ja der Stimm­be­völ­ke­rung zur AHV 21 und der damit ver­bun­de­nen Erhö­hung der Mehr­wert­steuer kann die Finan­zie­rung der AHV sta­bi­li­siert wer­den. Das sichert bis 2030 die AHV-Renten und schafft Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit. Auch wird der nicht mehr zeit­ge­mässe Unter­schied beim Ren­ten­al­ter beho­ben. 9 Über­gangs­jahr­gänge betrof­fe­ner Frauen – ins­be­son­dere Teil­zeit­ar­bei­tende – wer­den im Rah­men der Reform bei ord­nungs­ge­mäs­sen Ren­ten­ein­tritt ent­schä­digt oder sogar bes­ser­ge­stellt. Das Par­la­ment hat den Bun­des­rat bereits den Auf­trag für eine Reform der AHV nach die­sem Zeit­raum erteilt. Unab­hän­gig davon ist es zwin­gend, dass die eben­falls drin­gende Reform des BVG umge­hend zu Ende gebracht wird, um die dort vor­han­de­nen Schwie­rig­kei­ten ins­be­son­dere für Frauen end­lich zu besei­ti­gen.

Hei­rats­strafe gehört zuerst abge­schafft  

Das Nein des Stimm­volks zur Teil­ab­schaf­fung der Ver­rech­nungs­steuer ist ange­sichts ange­spann­ter Haus­halts­lage, erhöh­tem staat­li­chen Finanz­be­darf und mas­si­ver Teue­rung rich­tig. Der finan­zi­elle Spiel­raum für Steu­er­ent­las­tun­gen wird zuneh­mend enger. Wäh­rend der Bun­des­rat Kon­zerne und Unter­neh­men bereits mehr­fach steu­er­lich ent­las­tet hat, steht sein Ver­spre­chen immer noch aus, die ver­fas­sungs­wid­rige Hei­rats­strafe bei Steu­ern und AHV end­lich abzu­schaf­fen. Bevor wei­tere Ent­las­tungs­schritte für Unter­neh­men und Kapi­tal rea­li­siert wer­den, sind aus Sicht der EVP Schweiz erst ein­mal Ehe­paare und Fami­lien an der Reihe.

Tier­wohl in allen Berei­chen gewähr­leis­ten

Auch mit der heu­ti­gen Ableh­nung der Mas­sen­tier­hal­tungs­in­itia­tive blei­ben deren berech­tigte Anlie­gen und Fra­gen an die Schwei­zer Land­wirt­schaft im Raum. Es gilt - etwa im Bereich der Masthühner- und Schwei­ne­hal­tung - ernst­haft zu über­prü­fen und durch­zu­set­zen, dass die beste­hen­den Tier­schutz­ge­setze den Tie­ren in allen Berei­chen ein art­ge­rech­tes Leben gewähr­leis­ten.

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