EVP unterstützt Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative

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EVP unterstützt Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Die EVP-Nationalratsmitglieder haben sich in der Debatte um die Prämien-Entlastungs-Initiative gegen die Initiative aber für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen. Die Initiative ist zwar gut gemeint, würde jedoch den Mittelstand doppelt benachteiligen. Der indirekte Gegenvorschlag hingegen schafft Anreize für die Kantone, die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu senken.

In den letzten 13 Jahren sind die Standardkrankenkassenprämien um 54 Prozent angestiegen. Sie machten bereits 2017 14 Prozent des verfügbaren Einkommens aus. Besonders für Teile des unteren Mittelstands kann die Belastung sehr hoch ausfallen, da sie kaum von den Prämienverbilligungen der Kantone profitieren. Kommt hinzu, dass sich viele Kantone in den letzten Jahren sogar Schritt für Schritt aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung zurückgezogen haben: 2019 stellten zehn Kantone sogar weniger Geld für Prämienverbilligungen zur Verfügung als 2010 – für die EVP nicht nachvollziehbar.

Initiative benachteiligt Mittelstand

Die Prämien-Entlastungs-Initiative will hier ansetzen, indem sie die Krankenkassenprämien auf maximal 10 Prozent des Einkommens beschränken will. Das ist zwar gut gemeint, hat jedoch in der Umsetzung doppelt negative Konsequenzen für die Familien des Mittelstandes. Diese wären von der Umverteilung der Prämienkosten auf die Allgemeinheit voll betroffen. Sie profitieren jedoch nicht oder nur wenig von den Prämienverbilligungen der Kantone und zahlen bereits deutlich mehr Kantons- und Bundesssteuern.

Gegenvorschlag entlastet Prämienzahlenden

Die EVP-Nationalratsmitglieder unterstützten daher im Rat den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Dieser schafft zum einen Anreize für die Kantone, die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu senken. Denn je niedriger die Kosten, desto weniger Mittel müssen diese für Prämienverbilligungen zur Verfügung stellen. Zum anderen können sie ihre Instrumente zur Prämienverbilligung auf andere Sozialleistungen oder Steuern abstimmen. Der Gegenvorschlag leistet somit einen Beitrag zur besseren Kontrolle durch die Kantone und zur Entlastung der Prämienzahlenden.