Gesicherte AHV-Renten und Steuerentlastung zuerst für Familien

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Gesicherte AHV-Renten und Steuerentlastung zuerst für Familien

Dank des heutigen Ja der Stimmbevölkerung zur Reform AHV 21 und zur Mehrwertsteuererhöhung kann die Finanzierung der Altersversorgung für die nächsten 10 Jahre stabilisiert werden. Mit dem Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer signalisiert das Stimmvolk dem Bundesrat ein weiteres Mal deutlich: Keine weiteren Steuererleichterungen für Unternehmen und Kapital. Unsere Forderung: Zuerst einmal soll die verfassungswidrige Heiratsstrafe bei Steuern und AHV endlich abgeschafft und damit die Familien entlastet werden.

Mit dem Ja der Stimmbevölkerung zur AHV 21 und der damit verbundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer kann die Finanzierung der AHV stabilisiert werden. Das sichert bis 2030 die AHV-Renten und schafft Generationengerechtigkeit. Auch wird der nicht mehr zeitgemässe Unterschied beim Rentenalter behoben. 9 Übergangsjahrgänge betroffener Frauen – insbesondere Teilzeitarbeitende – werden im Rahmen der Reform bei ordnungsgemässen Renteneintritt entschädigt oder sogar bessergestellt. Das Parlament hat den Bundesrat bereits den Auftrag für eine Reform der AHV nach diesem Zeitraum erteilt. Unabhängig davon ist es zwingend, dass die ebenfalls dringende Reform des BVG umgehend zu Ende gebracht wird, um die dort vorhandenen Schwierigkeiten insbesondere für Frauen endlich zu beseitigen.

Heiratsstrafe gehört zuerst abgeschafft  

Das Nein des Stimmvolks zur Teilabschaffung der Verrechnungssteuer ist angesichts angespannter Haushaltslage, erhöhtem staatlichen Finanzbedarf und massiver Teuerung richtig. Der finanzielle Spielraum für Steuerentlastungen wird zunehmend enger. Während der Bundesrat Konzerne und Unternehmen bereits mehrfach steuerlich entlastet hat, steht sein Versprechen immer noch aus, die verfassungswidrige Heiratsstrafe bei Steuern und AHV endlich abzuschaffen. Bevor weitere Entlastungsschritte für Unternehmen und Kapital realisiert werden, sind aus Sicht der EVP Schweiz erst einmal Ehepaare und Familien an der Reihe.

Tierwohl in allen Bereichen gewährleisten

Auch mit der heutigen Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative bleiben deren berechtigte Anliegen und Fragen an die Schweizer Landwirtschaft im Raum. Es gilt - etwa im Bereich der Masthühner- und Schweinehaltung - ernsthaft zu überprüfen und durchzusetzen, dass die bestehenden Tierschutzgesetze den Tieren in allen Bereichen ein artgerechtes Leben gewährleisten.

Kontakt:

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François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46

Marianne Streiff, Nationalrätin: 079 664 74 57  
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
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