Zinszahlungen auf Obligationen unterliegen in der Schweiz der Verrechnungssteuer. Den Besitzern von Obligationen werden zunächst nur 65% der Zinsen ausbezahlt. Die 35% Verrechnungssteuer erhält der Investor zurückerstattet, wenn er die Zinserträge bei der Steuererklärung sauber deklariert. Dadurch entstehe ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Ländern, die keine solche Steuer kennen und dieser soll durch die Abschaffung beseitigt werden.
Die EVP lehnt die Abschaffung ab. Die Verrechnungssteuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung und soll deshalb beibehalten werden. Zudem hat der Bundesrat mit der Steuerreform STAF und der Abschaffung der Industriezölle die Unternehmen bereits entlastet. Er soll nun erst einmal die verfassungswidrige Mehrbelastung der Ehepaare bei Steuern und AHV (Heiratsstrafe) beseitigen, bevor er weitere Erleichterungen für Grossunternehmen ins Auge fasst.
Barbara Stotzer, Grossrätin, Büren a.d. Aare